– Allgemeine Geschäftsbedingungen –

Vermessung Klein GmbH,
56593 Krunkel-Epgert
01.01.2014

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist, für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen.
2. Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für unsere zukünftigen Leistungen auch dann, wenn wir sie dem Auftraggeber nicht nochmals übersandt oder auf sie verwiesen haben.

II. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten
1. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot.
2. Wir sind verpflichtet, unsere vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen. Wir sind nicht verpflichtet, diese länger als 3 Jahre aufzubewahren. 3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unserem Büro für die beauftragten, vermessungstechnischen Leistungen, fachlich richtige und aktuelle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung unserer Leistungen zu fördern. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, uns die erforderliche Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, welche die Vertragsleistungen und deren Honorierung betreffen.

III. Angebote und Aufträge
1. Wir halten uns an unsere schriftlichen Angebote 2 Monate lang ab Angebotsdatum gebunden. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Bindefrist kann schriftlich vereinbart werden.
2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, durch mündliche Zusage oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Maßgebend ist die für unsere Leistung vereinbarte Vergütung.
2. Der Auftraggeber leistet auf unsere Anforderung hin, nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistung Abschlagszahlungen. 3. Unser Büro behält sich vor, Teilrechnungen für abgeschlossene Teilleistungen, nach Baufortschritt bzw. Vermessungseinsätze, zu erstellen. 4. Eine Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen gestellt und als solche ausgewiesen. 5. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegen unseren Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. 6. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden Steuerschuld geltenden Satz berechnet. Für im Vertrag nicht erhaltene Arbeiten oder Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich auszuführen bzw. zu erbringen sind, müssen schriftliche Vereinbarungen auf der Basis der Kalkulation der übrigen Einheitspreise getroffen werden; oder es wird vereinbart, dass diese über einen Zeit.-/Stundenaufwand verrechnet werden.

V. Ausführung
1. Wir verpflichten uns zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2. Wir sind berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen.
3. Soweit es unsere Aufgabe erfordert, sind wir verpflichtet und berechtigt, die Rechte des Auftraggebers zu wahren.

VI. Abnahme
1. Unsere Leistung muss vom Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen abgenommen werden.
2. Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Leistung als abgenommen, soweit nicht eine schriftliche Rüge des Auftraggebers bei uns vorliegt.

VII. Gewährleistungspflichten
1. Wir haben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften zu haften. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf solche Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind (2 Mio. € für Personenschäden, 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)). Für Schäden, die ausnahmsweise nicht versicherbar sind, haften wir bis zur Höhe des Honorars für die Leistungsphase, in die die Pflichtverletzung fällt.
2. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Nicht fristgemäß angezeigte Mängelrügen schließen Gewährleistungsansprüche aus.
3. Im Falle unserer Inanspruchnahme können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird.
4. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die ein Dritter mit verursacht und verschuldet hat.
5. Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden unseres Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn.
6. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von 1 Jahr, sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart wird, längstens aber in 2 Jahren, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, längstens aber in 3 Jahren. Verjähren die Ansprüche des Auftraggebers gegen die übrigen an der Planung und Ausführung des Objektes/der Objekte Beteiligten zu einem früheren Zeitpunkt, so endet auch die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit unseren Leistungen aus diesem Vertrag zum gleichen Zeitpunkt.
7. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung. Für Leistungen, die anschließend noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung.
8. Soweit für mögliche Ansprüche des Auftraggebers über die Haftpflichtversicherung hinaus andere Sicherheiten, z.B. Bankbürgschaften bestehen, übt der Auftraggeber ein ihm etwa zustehendes Zurückbehaltungsrecht nicht aus.

VIII. Urheberrecht
1. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung der von uns bearbeiteten Leistungen nur in dem Fall berechtigt, in welchem die Angabe unseres Namens erfolgt.
2. Wir sind zur Veröffentlichung der Leistung berechtigt, soweit die Zustimmung des Auftraggebers vorliegt.

IX. Vorzeitige Vertragsauflösung
1. Ein Vertrag kann von beiden Seiten vor Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Wird er aus einem Grunde gekündigt, den wir zu vertreten haben, so steht uns ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
3. In allen anderen Fällen behalten wir den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 50 % des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für das vorgenannte Vertragsverhältnis und die Rechtsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung.
2. Als Gerichtsstand gilt für alle Vertragsparteien 57610 Altenkirchen als vereinabrt.

XI. Schlussbestimmungen
1. Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.
2. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

pdf-icon